Sarbanes-Oxley Act
Als international agierendes Unternehmen, das an der New York Stock Exchange (NYSE) und an anderen Börsen weltweit gelistet ist, unterliegt auch das Unternehmen den Regelungen des in den USA im Juli 2002 erlassenen Sarbanes-Oxley Act.
Der Sarbanes-Oxley Act hat zum Ziel, das Vertrauen der Anleger in die globalen Kapitalmärkte wiederzugewinnen und den Schutz der Anleger zu stärken. Neben der Erweiterung der Verantwortlichkeiten des Managements und des Audit Committees wurden insbesondere die Anforderungen an die Genauigkeit und Vollständigkeit von veröffentlichten finanzwirtschaftlichen Informationen verschärft sowie Offenlegungs- und Prüfungspflichten erweitert. Daimler begrüßt es, dass die Securities and Exchange Commission (SEC) in den Ausführungsvorschriften des Gesetzes bestimmten nationalen Corporate Governance Regelungen angemessen Rechnung getragen hat.
Das Unternehmen hat das In-Kraft-Treten des Sarbanes-Oxley Act zum Anlass genommen, die bestehenden internen Berichts- und Kontrollprozesse zu überprüfen, um diese - soweit notwendig und angemessen - weiter zu optimieren. Nicht erst seit Erlass des Sarbanes-Oxley Act hat sich Daimler einer hohen Transparenz in der Unternehmensberichterstattung verschrieben.
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